Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) wirkt in einer Behörde oder nicht-behördlichen Organisation auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Die Person kann Mitarbeiter der Organisation sein oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Die DSGVO fordert unabhängig von der Mitarbeiterzahl die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen oder die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Daten, wie gesundheitsbezogene Daten (Art. 9 DSGVO) oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Art. 10 DSGVO) besteht.
Warum braucht man einen Datenschutzbeauftragten?
Negative Presse-Berichterstattung und Verlust von Kundenvertrauen Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die Geschäftsleitung bei der Umsetzung des innerbetrieblichen Datenschutzes und schützt das Unternehmen so vor Datenschutzskandalen und damit häufig einhergehender negativer Presseberichterstattung. Wie zahlreiche Beispiele gezeigt haben ist dies gerade für die Unternehmen von großer Relevanz, deren Angebot sich an private Endkunden richtet.
Ärger mit der Aufsichtsbehörde Zunehmend wenden sich Konkurrenten, verärgerte Mitarbeiter oder Kunden an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Das Personal in der bayerischen Aufsichtsbehörde wurde zur Bearbeitung der zahlreichen Eingänge seit Jahresbeginn verdreifacht. Es sollte nach Möglichkeit vermieden werden, bei einer ersten Anfrage der Datenschutz-Aufsichtsbehörden keinen Datenschutzbeauftragten vorweisen zu können.
Bußgeld gegen Geschäftsleitung und Unternehmen Es handelt ordnungswidrig, wer einen Beauftragten für den Datenschutz nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise oder aber nicht rechtzeitig bestellt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Bußgeld kann sowohl gegen die Geschäftsleitung selbst als auch gegen das Unternehmen verhängt werden.
Aufrechterhaltung der ISO-Zertifizierung Wenn Ihr Unternehmen einer regelmäßigen ISO-Zertifizierung zur Qualitätssicherung unterzogen wird müssen Sie zur Aufrechterhaltung dieser Zertifizierung auch einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Datenschutzbeauftragter muss häufig in Verträgen benannt werden Wenn Sie mit Partner-Unternehmen, Lieferanten oder Dienstleistern Verträge schließen und im Rahmen dieser Verträge personenbezogene Daten zu übermitteln sind müssen diese Verträge auch zahlreichen datenschutzrechtlichen Vertragsklauseln enthalten. Diese sehen häufig auch eine Nennung des Datenschutzbeauftragten vor.
Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile, die auf Ihren Betrieb individuell abgestimmt werden sollten. Der interne wie der externe Datenschutzbeauftragte soll dabei, so will es der Gesetzgeber, als von Weisungen auf dem Gebiet des Datenschutzes freie und neutrale Instanz die Wahrung datenschutzrechtlicher Belange im Unternehmen sicherstellen.
Hierbei überwacht er nicht nur die datenschutzrechtlich zulässige Nutzung, Verarbeitung etc. von Kundendaten, sondern nimmt auch Belange des Arbeitnehmerdatenschutzes wahr. Wir beraten Sie insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der Beauftragung, der Auswahl und Schulung geeigneter Personen, der Abwägung der arbeitsrechtlichen Sonderstellung eines internen Datenschutzbeauftragten, Haftungsfragen sowie einer möglichst kostengünstigen Lösung für Ihr Unternehmen.
Warum ein externer Datenschutzbeauftragter?
Greifen Sie auf externen Rat zurück und sparen Sie Kosten: Wir stellen Ihrem Unternehmen bei Bedarf einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite. So sparen Sie unter anderem die Kosten für die Ausbildung und laufende Schulung Ihres internen Datenschutzbeauftragten.
Je nach Unternehmensgröße und Art der verarbeiteten Daten bieten wir unterschiedliche Angebotsprofile für den Datenschutz.
Ist das Thema Datenschutz für Ihr Unternehmen von besonderer Bedeutung und sind umfangreichere Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten erforderlich, erarbeiten wir mit Ihnen gerne ein detailliertes und auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.